Herr Thür, beginnen wir mit dem Bekenntnis: Steht der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte im Jahre 2012 immer noch hinter dem schweizerischen Bankgeheimnis?
Ich stehe zu 100 Prozent hinter dem Bankgeheimnis als Schutz der Privatsphäre der Bankkunden. Allerdings muss ich sogleich präzisieren: Genau jene, die das Prinzip in Anspruch nehmen, haben es mit ihrem Geschäftsverhalten ad absurdum geführt.
Sie meinen die Banken. Aber wie Sie sagen: Das Bankgeheimnis ist...